Bei der Wahl der Bestattungsart, spielen persönliche Überzeugung, Religion sowie Lebenseinstellung neben finanziellen Erwägungen die entscheidende Rolle. Grundsätzlich wird zwischen Erd-, Feuer-, und Seebestattung unterschieden. Darüber hinaus, gibt es besondere Bestattungsformen, wie zum Beispiel eine Bestattung im Friedwald oder einer Naturbestattung in den Schweizer Bergen.

Die Erdbestattung:

Im Christentum war die Bestattung von jeher die übliche Form der Bestattung. Bei dieser Art der Bestattung wir der Sarg nach der Trauerfeier auf dem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Die Grabstelle wird in der Regel auf dem Friedhof des Ortes erworben, auf dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Hier hat man die Möglichkeit zwischen einem Wahl- und einem Reihengrab zu unterscheiden. Ein Wahlgrab ist zum Beispiel ein Doppel- oder Familiengrab, das individuell vom Betroffenen selbst im Rahmen einer Vorsorge ausgewählt wurde, oder durch einen Angehörigen ausgewählt wird. Je nach Art der Aussuchung, können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Die Grabnutzung kann jederzeit verlängert werden. Ein Reihengrab wir direkt vom Friedhof zugeteilt und es darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Im Normalfall sind Reihengräber günstiger als Wahlgräber. Natürlich ist auch hier die Grabnutzung verlängerbar.

Die Feuerbestattung:

Diese Bestattungsform wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts im Christentum mehr und mehr akzeptiert. Dabei wird der Verstorbene eingeäschert und die Aschenreste später in einer Urne beigesetzt. Dies kann in einem Urnenwahl- oder Reihengrab, sowie in einem Urnenturm erfolgen. Ein Urnenwahlgrab kann für mehrere Urnen erworben werden. Es ist individuell und wird wie bereits bei der Erdbestattung, entweder vom Betroffenen selbst im Rahmen einer Vorsorge, oder von einem Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen und verlängert werden. So kann bei dieser Grabart eine generationsübergreifende Familiengrabstätte geschaffen werden. Eine Urnenreihen- oder Urnenturmgrabstelle wird vom Friedhof zugeteilt und es darf nur eine Urne beigesetzt werden. Häufig ist es möglich, die Grabstelle durch bepflanzen und einem kleinen Grabstein, oder durch die niederlage von Blumen und einer Platte, bereits durch einen kleinen Aufwand eine individuelle Gedenkstelle zu errichten

Die Seebestattung:

Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Sie können auf allen Schiffen, die für die DSGB fahren an einer Urnenbeisetzung teilnehmen. Während der Fahrt zur Versenkungsstelle, wird die Urne auf dem Schiff aufgebahrt. Dies kann im Salon oder an Deck erfolgen. An der Beisetzungsstelle angekommen, spricht der Kapitän ein paar Worte des Abschieds und übergibt nach seemännischen Brauch die Urne dem Meer. Die Angehörigen treten nun an die Reling, und werfen nach altem Ritual der Urne einen letzten Blumengruß zu. Dann glast die Schiffsglocke acht mal. Dieses Zeichen hat eine klare Bedeutung für den Seemann: Seine Wache ist zu Ende, die neue Wache zieht auf.